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   BVerwG, 08.04.2014 - 4 B 5.14   

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BVerwG, 08.04.2014 - 4 B 5.14 (https://dejure.org/2014,9606)
BVerwG, Entscheidung vom 08.04.2014 - 4 B 5.14 (https://dejure.org/2014,9606)
BVerwG, Entscheidung vom 08. April 2014 - 4 B 5.14 (https://dejure.org/2014,9606)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35 Abs 3 S 1 Nr 7 BauGB
    Anforderungen an die Befürchtung einer Splittersiedlungsverfestigung

  • Wolters Kluwer

    Klärungsbedürftigkeit der negativen Vorbildwirkung eines Bauvorhabens im Außenbereich auf in unmittelbaren Anschluss benachbarte Grundstücke (hier: Baulücke)

  • rewis.io

    Anforderungen an die Befürchtung einer Splittersiedlungsverfestigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klärungsbedürftigkeit der negativen Vorbildwirkung eines Bauvorhabens im Außenbereich auf in unmittelbaren Anschluss benachbarte Grundstücke (hier: Baulücke)

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann liegt die Verfestigung einer Splittersiedlung vor?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2014, 494
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81

    Zulässigkeit eines Wohnhauses in landwirtschaftlich genutzter Dorfrandlage;

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2014 - 4 B 5.14
    Mit der Versagung der Genehmigung soll bereits "den Anfängen gewehrt" werden (Beschluss vom 2. September 1999 - BVerwG 4 B 27.99 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 340 = juris Rn. 6; siehe auch Urteile vom 13. Februar 1976 - BVerwG 4 C 72.74 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 123 = juris Rn. 21 und vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 29.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 223 = juris Rn. 11).

    Der öffentliche Belang der Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung wird nicht dadurch entkräftet, dass der Entwurf eines Flächennutzungsplans den Teil des Grundstücks als Baufläche darstellt, den der Bauherr bebauen will, denn Darstellungen eines Flächennutzungsplans haben unmittelbar keine solche positive Wirkung, sondern allenfalls Indizwirkung für tatsächliche, die Kraft öffentlicher Belange abschwächende Umstände (Urteil vom 25. Januar 1985 a.a.O. juris Rn. 12).

  • BVerwG, 26.05.1967 - IV C 25.66

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil und Gemeindegebiet; Gefahr der Entstehung einer

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2014 - 4 B 5.14
    b) Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs weicht auch nicht von dem Urteil vom 26. Mai 1967 - BVerwG 4 C 25.66 - (BVerwGE 27, 137 = Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 41) ab.

    Einen Rechtsgrundsatz, wonach "ein Baugrundstück, das sich nach tatsächlicher Betrachtung als Baulücke darstellt, über eine besondere Lage verfügt, welche bei einer Genehmigung des Vorhabens die Bebauung auch der sonst benachbarten oder in der Nähe belegenen Grundstücke als Folgewirkung ausschließt oder doch jedenfalls nicht ernstlich erwarten lässt", hat der Senat im Urteil vom 26. Mai 1967 (a.a.O.) nicht aufgestellt.

  • BVerwG, 02.09.1999 - 4 B 27.99
    Auszug aus BVerwG, 08.04.2014 - 4 B 5.14
    Mit der Versagung der Genehmigung soll bereits "den Anfängen gewehrt" werden (Beschluss vom 2. September 1999 - BVerwG 4 B 27.99 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 340 = juris Rn. 6; siehe auch Urteile vom 13. Februar 1976 - BVerwG 4 C 72.74 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 123 = juris Rn. 21 und vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 29.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 223 = juris Rn. 11).

    Dabei kommt es für die Beurteilung der Frage, ob die Genehmigung eines Vorhabens im Außenbereich im Hinblick auf eine Vorbildwirkung für weitere Bauvorhaben zur Verfestigung einer Splittersiedlung führt, nicht auf eine abschließende bebauungsrechtliche Prüfung zu "befürchtender" Folgevorhaben, insbesondere nicht auf die Prüfung einer etwaigen Beeinträchtigung anderer öffentlicher Belange durch ein Folgevorhaben, an (Beschluss vom 2. September 1999 a.a.O. = juris Rn. 8).

  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11

    Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung;

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2014 - 4 B 5.14
    Nach der Rechtsprechung des Senats reicht es für den Tatbestand des Befürchtens der Verfestigung einer Splittersiedlung aus, dass die Gründe, die weiteren Vorhaben entgegengehalten werden könnten, an Überzeugungskraft einbüßen würden, wenn das jetzt beantragte Vorhaben nicht aus eben den Gründen (Verfestigung einer Splittersiedlung) versagt würde, mit der Genehmigung also ein sog. Berufungsfall geschaffen würde (vgl. etwa Urteil vom 19. April 2012 - BVerwG 4 C 10.11 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 386 = juris Rn. 22).
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2014 - 4 B 5.14
    Zur Darlegung des Zulassungsgrundes der Divergenz ist gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderlich, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 und vom 13. Juli 1999 - BVerwG 8 B 166.99 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 9).
  • BVerwG, 22.06.1990 - 4 C 6.87

    Planungsrechtliche Unzulässigkeit der Erweiterung eines Gewerbebetriebes -

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2014 - 4 B 5.14
    a) Die behauptete Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Juni 1990 - BVerwG 4 C 6.87 - (Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 261) liegt schon deshalb nicht vor, weil diese Entscheidung zur Beeinträchtigung des in § 35 Abs. 3 BauGB nicht ausdrücklich genannten öffentlichen Belangs des Umfangs bzw. des Maßes der baulichen Nutzung eines Außenbereichsvorhabens ergangen ist, während es vorliegend um die Frage der Beeinträchtigung des in § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB genannten öffentlichen Belangs der Erweiterung und Verfestigung einer Splittersiedlung durch das klägerische Vorhaben geht.
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2014 - 4 B 5.14
    Das gilt umso mehr, als die intendierte Änderung des Flächennutzungsplans noch gar nicht wirksam oder - als frühest denkbarer Zeitpunkt - zumindest "planreif" ist (vgl. Urteil vom 13. März 2003 - BVerwG 4 C 3.02 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 356 = juris Rn. 31).
  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 72.74

    Wohnhaus am Ortsrand - Baugenehmigung - Hinterlandbebauung

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2014 - 4 B 5.14
    Mit der Versagung der Genehmigung soll bereits "den Anfängen gewehrt" werden (Beschluss vom 2. September 1999 - BVerwG 4 B 27.99 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 340 = juris Rn. 6; siehe auch Urteile vom 13. Februar 1976 - BVerwG 4 C 72.74 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 123 = juris Rn. 21 und vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 29.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 223 = juris Rn. 11).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2014 - 4 B 5.14
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, so bereits Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ; siehe auch Beschluss vom 1. Februar 2011 - BVerwG 7 B 45.10 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 01.02.2011 - 7 B 45.10

    Planfeststellung für Verlängerung einer Straßenbahnlinie; Beachtlichkeit der

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2014 - 4 B 5.14
    In der Beschwerdebegründung muss dargelegt (§ 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO), d.h. näher ausgeführt werden, dass und inwieweit eine bestimmte Rechtsfrage des Bundesrechts im allgemeinen Interesse klärungsbedürftig und warum ihre Klärung in dem beabsichtigten Revisionsverfahren zu erwarten ist (stRspr, so bereits Beschluss vom 2. Oktober 1961 - BVerwG 8 B 78.61 - BVerwGE 13, 90 ; siehe auch Beschluss vom 1. Februar 2011 - BVerwG 7 B 45.10 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 12.07.2012 - 4 B 13.12

    Einzelhandelsbetrieb; Innenbereich; zentraler Versorgungsbereich; Regionalplan

  • BVerwG, 13.03.1992 - 4 B 39.92

    Aufklärungspflicht - Gutachterliche Stellungnahme

  • BVerwG, 13.07.1999 - 8 B 166.99

    Anforderungen an die Darlegung einer fehlerhaften oder unterbliebenen Anwendung

  • VGH Bayern, 27.07.2018 - 15 B 17.1169

    Baugenehmigung für Errichtung eines Wohnhauses

    Mit der Versagung der Genehmigung soll bereits "den Anfängen gewehrt" werden (vgl. BVerwG, B.v. 2.9.1999 - 4 B 27.99 - ZfBR 2000, 278 = juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 8.4.2014 - 4 B 5.14 - ZfBR 2014, 494 = juris Rn. 8; vgl. auch BayVGH, U.v. 31.10.2013 - 1 B 13.794 - juris Rn. 18; B.v. 24.4.2017 - 15 ZB 16.1598 u.a. - juris Rn. 12).
  • OVG Sachsen, 12.05.2014 - 1 A 795/12

    Wochenendhaus; faktisches Wochenendhausgebiet; Bebauungszusammenhang; Ortsteil;

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass es für den Tatbestand des Befürchtens der Verfestigung einer Splittersiedlung ausreicht, dass die Gründe, die weiteren Vorhaben entgegengehalten werden können, an Überzeugungskraft einbüßen würden (BVerwG, Beschl. v. 8. April 2014 - 4 B 5.14 -, juris Rn. 8 m. w. N.) und mit der Versagung der Genehmigung "den Anfängen gewehrt" werden soll (BVerwG, Beschl. v. 2. September 1999 - 4 B 27.99 -, juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.05.2019 - 2 L 20/17

    Baugenehmigung für ein Einfamilienhaus im Außenbereich; Splittersiedlung;

    Es genügt, dass die Gründe, die weiteren Vorhaben entgegengehalten werden könnten, an Überzeugungskraft einbüßen würden, wenn das jetzt beantragte Vorhaben nicht aus eben den Gründen (Verfestigung einer Splittersiedlung) versagt würde, mit der Genehmigung also ein sog. Berufungsfall geschaffen würde (OVG LSA, Beschluss vom 18.01.2010 - 2 L 62/09 -, juris, Rdnr. 7; BVerwG, Beschluss vom 08.04.2014 - 4 B 5.14 -, ZfBR 2014, 494, juris, Rdnr. 8; Beschluss vom 02.09.1999 - 4 B 27.99 -, ZfBR 2000, 278, juris, Rdnr. 6).
  • BVerwG, 12.01.2015 - 4 BN 18.14

    Bürgerbegehren gegen Bebauungsplan; "vollständiges Urteil" im Sinne von § 133

    Eine die Revision eröffnende Divergenz ist nur dann im Sinne des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO hinreichend dargetan, wenn die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem u.a. in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Anwendung derselben Rechtsvorschrift aufgestellten, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz widersprochen hat (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 8. April 2014 - 4 B 5.14 - ZfBR 2014, 494 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.07.2014 - 4 B 18.14

    Sinnvolle Nutzung im Sinne des § 7i Abs. 1 Satz 1 EStG; Rechtswirkung der

    Zur Darlegung des Zulassungsgrundes der Divergenz ist gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderlich, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26, vom 13. Juli 1999 - BVerwG 8 B 166.99 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 2 VwGO Nr. 9 und vom 8. April 2014 - BVerwG 4 B 5.14 - ZfBR 2014, 494 Rn. 10).
  • VGH Bayern, 03.02.2022 - 9 ZB 20.2336

    Erfolgloses Berufungszulassungsverfahren: Bauen im Außenbereich durch einen

    Bei der Frage einer Vorbildwirkung kommt es zudem nicht auf eine abschließende bebauungsrechtliche Prüfung zu befürchtender Folgevorhaben an (vgl. BVerwG, U.v. 8.4.2014 - 4 B 5.14 - juris Rn. 8; BayVGH, U.v. 12.2.2015 - 2 B 14.2817 - a.a.O. m.w.N.).

    Ziel ist es, mit der Versagung der Genehmigung bereits "den Anfängen zu wehren" (vgl. BVerwG, U.v. 8.4.2014 - 4 B 5.14 - a.a.O.).

  • VG Sigmaringen, 11.05.2017 - 5 K 3008/16

    Rücknahme einer erloschenen Baugenehmigung; Vorliegen eines Gesamtbauvorhabens

    Bereits die erste Errichtung eines Wohngebäudes im Außenbereich kann den Vorgang der Zersiedelung einleiten, zumal hiervon eine unerwünschte Vorbildwirkung ausgeht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 08.04.2014 - 4 B 5.14 -, ZfBR 2014, 494).
  • VG München, 12.10.2016 - M 9 K 16.1968

    Zum Frage der Zurechnung eines zu bebauenden Bereichs zum Bebauungszusammenhang

    Die Unerwünschtheit ergibt sich regelmäßig aus der negativen Vorbildwirkung der Bebauung für eine weitere Bebauung in den Außenbereich hinein (BVerwG, B. v. 8.4.2014 - 4 B 5/14 - juris).

    In solchen Fällen reicht es für den Tatbestand des "Befürchtens" aus, dass die Gründe, die weiteren Vorhaben entgegengehalten werden könnten, an Überzeugungskraft einbüßen würden, wenn das jetzt beantragte Vorhaben nicht aus eben den Gründen versagt würde, mit der Genehmigung also ein sog. Bezugsfall geschaffen würde (BVerwG, B. v. 8.4.2014 a. a. O. - juris).

    Eine Entstehung der Bebauung allein durch die Genehmigung von Einzelbauvorhaben stellt ein Ausufern der bestehenden Bebauung ohne planerisches Konzept dar (BVerwG, B. v. 8.4.2014 - 4 B 5/14 - juris; BayVGH, B. v. 4.9.2009 - 1 ZB 08.967 - juris).

  • VG München, 06.04.2016 - M 9 K 15.2789

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens für Bauvorhaben im Außenbereich

    Die Unerwünschtheit ergibt sich regelmäßig aus der negativen Vorbildwirkung der Bebauung für eine weitere Bebauung in den Außenbereich hinein (BVerwG, B.v. 8.4.2014 - 4 B 5/14 - juris Rn. 6).

    In solchen Fällen reicht es für den Tatbestand des Befürchtens aus, dass die Gründe, die weiteren Vorhaben entgegengehalten werden könnten, an Überzeugungskraft einbüßen würden, wenn das jetzt beantragte Vorhaben nicht aus eben den Gründen versagt würde, mit der Genehmigung also ein sog. Bezugsfall geschaffen würde (BVerwG, B.v. 8.4.2014 a.a.O. - juris Rn. 8).

    Eine Entstehung der Bebauung allein durch die Genehmigung von Einzelbauvorhaben bleibt ein Ausufern der bestehenden Bebauung ohne planerisches Konzept (vgl. BVerwG, B.v. 8.4.2014 - 4 B 5/14 - juris Rn. 8).

  • VG München, 06.04.2016 - M 9 K 15.2788

    Rechtswidrige Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens - Baugenehmigung für

    Die Unerwünschtheit ergibt sich regelmäßig aus der negativen Vorbildwirkung der Bebauung für eine weitere Bebauung in den Außenbereich hinein (BVerwG, B.v. 8.4.2014 - 4 B 5/14 - juris Rn. 6).

    In solchen Fällen reicht es für den Tatbestand des Befürchtens aus, dass die Gründe, die weiteren Vorhaben entgegengehalten werden könnten, an Überzeugungskraft einbüßen würden, wenn das jetzt beantragte Vorhaben nicht aus eben den Gründen versagt würde, mit der Genehmigung also ein sog. Bezugsfall geschaffen würde (BVerwG, B.v. 8.4.2014 a.a.O. - juris Rn. 8).

    Eine Entstehung der Bebauung allein durch die Genehmigung von Einzelbauvorhaben bleibt ein Ausufern der bestehenden Bebauung ohne planerisches Konzept (vgl. BVerwG, B.v. 8.4.2014 - 4 B 5/14 - juris Rn. 8).

  • VG Ansbach, 29.02.2024 - AN 3 K 22.00193

    Gartenbaulicher Vollerwerbsbetrieb im Außenbereich mit ausschließlicher

  • VG Ansbach, 20.05.2021 - AN 17 K 18.02451

    Rechtmäßige Beseitigungsanordnung für einen Lagerplatz im Außenbereich

  • VG Ansbach, 21.04.2022 - AN 17 K 21.01144

    Beseitigungsanordnung und Nutzungsuntersagung als Lagerplatz für ein ehemaliges

  • VG Karlsruhe, 20.12.2018 - 2 K 12861/17

    Wechsel im Klageverfahren von Baugenehmigung zum Bauvorbescheid - Bestimmung des

  • VG Ansbach, 20.04.2023 - AN 17 K 21.01392

    Entstehen einer Splittersiedlung, Materielle Beweislast, wenn der Zeitpunkt der

  • VG Ansbach, 08.07.2021 - AN 3 K 20.00288

    Erfolglose Klage gegen eine Beseitigungsanordnung für eine Gartenhütte sowie

  • VG Ansbach, 20.07.2021 - AN 17 K 20.00498

    Umnutzung eines Grundstückes mit ehemaligem Brennereigebäude zu Wohnzwecken

  • VGH Bayern, 06.07.2015 - 1 B 14.1715

    Gerätehaus auf Seeufergrundstück; Abgrenzung Innen-/Außenbereich;

  • VGH Bayern, 27.07.2022 - 9 ZB 22.431

    Versagung der Baugenehmigung für Einfamilienhaus - Außenbereich im Innenbereich

  • VG Köln, 26.09.2023 - 2 K 2966/21
  • VG Bayreuth, 02.02.2023 - B 2 K 19.1169

    Obstbau, Landwirtschaft, Erwerbsgartenbau, gartenbauliche Erzeugung, Betrieb,

  • VG Ansbach, 25.11.2021 - AN 3 K 20.00965

    Versagung der Baugenehmigung für Einfamilienwohnhaus - Außenbereich im

  • VG München, 07.04.2016 - M 11 K 15.692

    Ablehnender Bauvorbescheid für den Neubau eines zusätzlichen

  • VGH Bayern, 07.07.2014 - 1 ZB 12.935

    Vorbescheid für ein Einfamilienhaus am Ortsrand; Abgrenzung zwischen Innen- und

  • VGH Hessen, 03.02.2021 - 4 A 854/20
  • VG München, 08.12.2016 - M 11 K 15.3923

    Versagung der Baugenehmigung für Wohnhaus im Außenbereich - Baulinienplan von

  • OVG Sachsen, 15.06.2016 - 1 A 316/15

    Tierhaltung; Außenbereich, Splittersiedlung

  • VGH Bayern, 26.09.2014 - 1 ZB 13.1495

    Abgrenzung Innen-/Außenbereich; Bebauungszusammenhang; (keine organische)

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